Abfallgebühren in der Schweiz: Sackgebühr, Grundgebühr und was Sie steuern können
Fast jede Gemeinde verlangt zweimal für denselben Abfall: einmal pro Sack und einmal pauschal pro Jahr. Wie die beiden Gebühren zusammenspielen, warum die Unterschiede zwischen Gemeinden so gross sind und an welchen Stellen Sie tatsächlich etwas ändern können.
Verfasst von Loris Siegenthaler · Gründer von Ortena- Abfallgebühren
- Sackgebühr
- Grundgebühr
- Gemeinde
Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, stolpert meist im ersten Monat darüber: Der Abfallsack aus dem Supermarkt kostet mehr als der Inhalt vieler Einkäufe – und trotzdem kommt am Jahresende noch eine Rechnung der Gemeinde. Das ist kein Fehler, sondern das System.
Warum Sie Abfall überhaupt separat bezahlen
Grundlage ist das Verursacherprinzip im Umweltschutzgesetz: Die Kosten der Abfallentsorgung sollen die tragen, die den Abfall verursachen – und zwar möglichst verbrauchsabhängig. Deshalb finanzieren Gemeinden die Entsorgung nicht einfach aus den Steuern, sondern über Gebühren, die mit der Abfallmenge steigen.
Umgesetzt wird das fast überall mit einer Kombination aus zwei Gebühren. Einzelne Kantone und Gemeinden – am bekanntesten im Kanton Genf – kennen bis heute keine Sackgebühr und finanzieren die Entsorgung anders.
Die Sackgebühr
Die mengenabhängige Hälfte. Sie zahlen sie beim Kauf des offiziellen Gebührensacks oder der Gebührenmarke, die Sie auf einen beliebigen Sack kleben. Ohne diese Marke wird der Sack nicht mitgenommen.
- Der Preis hängt am Sackformat – 17, 35, 60 und 110 Liter sind die üblichen Grössen – und steigt nicht linear mit dem Volumen.
- Festgelegt wird er oft nicht von der einzelnen Gemeinde, sondern von einem Zweckverband, dem mehrere Gemeinden angehören. Deshalb kostet der Sack in ganzen Regionen gleich viel und ändert sich an der Verbandsgrenze sprunghaft.
- Für Haushalte mit medizinisch bedingtem Mehraufwand – etwa Windeln bei Kleinkindern oder Inkontinenz – kennen viele Gemeinden Kontingente oder Rückerstattungen. Danach fragen muss man in der Regel selbst.
Die Grundgebühr
Die pauschale Hälfte, jährlich fällig, unabhängig davon wie viel Sie wegwerfen. Sie deckt die Kosten, die auch dann anfallen, wenn niemand etwas entsorgt: Sammelstellen, Recyclinghöfe, Fahrzeuge, Anteile an der Kehrichtverwertungsanlage.
Wie sie bemessen wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden – und das ist der Hauptgrund, warum ein reiner Sackpreisvergleich in die Irre führt. Verbreitet sind:
- pro Haushalt – ein fixer Betrag, unabhängig von der Personenzahl;
- pro Person – womit eine Familie ein Mehrfaches eines Einzelhaushalts zahlt;
- nach Wohnungsgrösse oder Zimmerzahl – teils direkt über die Liegenschaftsverwaltung abgerechnet und damit in den Nebenkosten versteckt.
Zur Miete wird die Grundgebühr häufig über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben. Dass Sie keine eigene Rechnung erhalten, heisst also nicht, dass Sie nicht zahlen.
Sperrgut, Grüngut und weitere Zusatzgebühren
- Sperrgut – alles, was nicht in einen Sack passt. Abgerechnet per Sperrgutmarke nach Gewicht oder Laufmeter, oder direkt an der Waage des Recyclinghofs.
- Grüngut – Garten- und Küchenabfälle, je nach Gemeinde über eine Jahresvignette am Container, über Marken pro Leerung oder gratis.
- Container statt Säcke – Mehrfamilienhäuser rechnen teils über gechippte Container nach Gewicht ab. Dann verschwindet die Sackgebühr aus Ihrem Alltag und taucht in den Nebenkosten wieder auf.
Die klassischen Recyclingfraktionen – Papier, Karton, Glas, PET, Aluminium, Batterien – sind an der Sammelstelle in aller Regel kostenlos, weil sie über vorgezogene Entsorgungsbeiträge beim Kauf oder über den Materialerlös finanziert sind.
Was Sie tatsächlich beeinflussen können
Die Grundgebühr ist gesetzt – daran ändert Ihr Verhalten nichts. Steuern können Sie den mengenabhängigen Teil:
- Konsequent trennen. Was in die kostenlose Sammlung gehört, gehört nicht in den kostenpflichtigen Sack. Das ist der mit Abstand grösste Hebel.
- Kompostieren. Grüngut macht in ungetrennten Haushalten einen erheblichen Teil des Sackgewichts aus.
- Sackgrösse prüfen. Wer den 35-Liter-Sack halbvoll herausstellt, zahlt für Luft; wer auf 17 Liter wechselt, spart oft mehr als erwartet.
- Sperrgut zerlegen. Was zerlegt in den normalen Sack passt, braucht keine Sperrgutmarke.
Warum die Unterschiede so gross sind
Abfallgebühren müssen kostendeckend sein, dürfen aber keinen Gewinn abwerfen. Was eine Gemeinde verlangt, hängt deshalb an ihren tatsächlichen Kosten: an der Siedlungsdichte – auf dem Land fährt das Sammelfahrzeug weiter für weniger Säcke –, an den Konditionen des Zweckverbands, an der Auslastung der Kehrichtverwertungsanlage und daran, wie viel Infrastruktur bereits abgeschrieben ist. Zwei Nachbargemeinden können darum deutlich auseinanderliegen, ohne dass eine von beiden schlecht wirtschaftet.
Was Ihre Gemeinde konkret verlangt – Sackpreis, Grundgebühr und Zusatztarife – finden Sie über die Gemeindesuche.