Vermögenssteuer in der Schweiz: Sätze, Freibeträge und Tabelle nach Kanton
Die Vermögenssteuer erheben nur Kanton und Gemeinde – der Bund nicht. Wie hoch sie wirklich ist, ab welchem Vermögen Sie zahlen und was Ihr Kanton verlangt: alle 26 Kantone in einer Tabelle, aus den kantonalen Steuertarifen berechnet.
Verfasst von Loris Siegenthaler · Gründer von Ortena- Vermögenssteuer
- Steuern
- Kantonsvergleich
- Steuerfuss
Die Vermögenssteuer erheben in der Schweiz nur Kanton und Gemeinde – der Bund nicht. Besteuert wird das Reinvermögen am 31. Dezember. Bei einem steuerbaren Vermögen von einer Million Franken liegt die Belastung in den 26 Kantonshauptorten zwischen CHF 1'240 (Stans, Nidwalden) und CHF 6'804 (Neuenburg) – also zwischen 1,2 und 6,8 Promille.
Stand: Steuerjahr 2026. Alle Zahlen in diesem Beitrag sind mit dem Steuerrechner von Ortena aus den kantonalen Vermögenssteuertarifen berechnet und am 14. August 2026 gegen den offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geprüft.
Was ist die Vermögenssteuer?
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer auf Ihrem Reinvermögen: alles, was Ihnen gehört, abzüglich Ihrer Schulden. Sie kommt zur Einkommenssteuer dazu und wird zusammen mit ihr veranlagt – auf derselben Steuererklärung, in derselben Rechnung.
- Nur Kanton und Gemeinde. Eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht. Die direkte Bundessteuer kennt ausschliesslich das Einkommen.
- Reinvermögen = Bruttovermögen − Schulden. Hypotheken, Darlehen und Konsumkredite werden abgezogen. Wer ein Haus für CHF 900'000 (Steuerwert) mit einer Hypothek von CHF 600'000 besitzt, versteuert daraus CHF 300'000.
- Stichtag ist der 31. Dezember. Massgebend ist Ihr Vermögensstand am Ende der Steuerperiode, nicht der Durchschnitt übers Jahr.
- Der Steuerfuss multipliziert auch die Vermögenssteuer. Der Kanton legt einen Tarif fest, daraus folgt die einfache Vermögenssteuer – und Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirche wenden darauf ihren eigenen Steuerfuss an. Wie diese Mechanik funktioniert, steht ausführlich im Beitrag Steuerfuss einfach erklärt. Wichtig hier: die Gemeinden haben für das Vermögen einen eigenen Steuerfuss, der von ihrem Einkommenssteuerfuss abweichen kann.
Genau deshalb ist die Frage „wie hoch ist die Vermögenssteuer in der Schweiz“ ohne Kanton und Gemeinde nicht beantwortbar – und deshalb steht in diesem Beitrag bei jeder Zahl, für welche Gemeinde sie gilt.
Ab welchem Vermögen zahlen Sie Vermögenssteuer?
Das ist die häufigste Frage zum Thema – und sie hat zwei Antworten, weil die Kantone den Freibetrag auf zwei verschiedenen Wegen gewähren:
- Als Nullsatz im Tarif. Sieben Kantone beginnen ihren Vermögenssteuertarif erst oberhalb eines Sockelbetrags. Im Kanton Zürich zahlen Alleinstehende bis zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 81'000 keinen Rappen Vermögenssteuer, Verheiratete bis CHF 161'000. Diese Grenze steht im Steuergesetz und ist in der Tabelle unten abzulesen.
- Als Sozialabzug vom Reinvermögen. In den übrigen Kantonen beginnt der Tarif bei Franken eins – der Freibetrag wird dort vorher abgezogen, beim Weg vom Reinvermögen zum steuerbaren Vermögen. Er ist im Tarif deshalb nicht sichtbar, wirkt aber genauso. Wie hoch er ist, steht im Steuergesetz Ihres Kantons und in der Wegleitung zur Steuererklärung.
Die dritte Spalte der folgenden Tabelle macht den Unterschied greifbar: Sie zeigt, was ein steuerbares Vermögen von CHF 100'000 im jeweiligen Kantonshauptort tatsächlich kostet.
| Kanton | Nullsatz im Tarif, alleinstehend | Nullsatz im Tarif, verheiratet | Steuer bei CHF 100'000 |
|---|---|---|---|
| Aargau | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 139 |
| Appenzell Ausserrhoden | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 370 |
| Appenzell Innerrhoden | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 228 |
| Basel-Landschaft | CHF 5'000 | CHF 5'000 | CHF 181 |
| Basel-Stadt | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 112 |
| Bern | CHF 95'000 | CHF 95'000 | CHF 147 |
| Freiburg | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 144 |
| Genf | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 289 |
| Glarus | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 362 |
| Graubünden | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 170 |
| Jura | CHF 55'000 | CHF 55'000 | CHF 238 |
| Luzern | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 218 |
| Neuenburg | CHF 50'000 | CHF 96'000 | CHF 284 |
| Nidwalden | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 124 |
| Obwalden | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 142 |
| St. Gallen | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 414 |
| Schaffhausen | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 143 |
| Schwyz | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 171 |
| Solothurn | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 190 |
| Tessin | CHF 195'000 | CHF 195'000 | CHF 0 |
| Thurgau | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 276 |
| Uri | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 195 |
| Waadt | CHF 55'000 | CHF 55'000 | CHF 175 |
| Wallis | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 357 |
| Zug | kein Nullsatz | kein Nullsatz | CHF 55 |
| Zürich | CHF 81'000 | CHF 161'000 | CHF 20 |
Stand 2026. Nullsatz = Sockel des steuerbaren Vermögens, bis zu dem der kantonale Tarif null beträgt, aus den rekonstruierten Tarifkurven ermittelt. Steuer bei CHF 100'000: Kantons- und Gemeindesteuer im Kantonshauptort, alleinstehend, ohne Kirchensteuer. Quelle: kantonale Steuergesetze über den Steuerrechner der ESTV.
Zwei Dinge liest man aus dieser Tabelle heraus, die anderswo selten stehen. Erstens: ein fehlender Nullsatz heisst nicht, dass es keinen Freibetrag gibt – er steht nur an einer anderen Stelle des Gesetzes. Zweitens: Der Tessin hat mit CHF 195'000 den höchsten Sockel im Tarif, weshalb dort auf CHF 100'000 steuerbarem Vermögen tatsächlich null Franken anfallen.
Vermögenssteuer-Tabelle: alle 26 Kantone
Hier die eigentliche Vergleichstabelle. Sie zeigt, was ein steuerbares Vermögen von CHF 500'000 und von einer Million Franken an Kantons- und Gemeindesteuer kostet – jeweils im Kantonshauptort. Die Gemeinde ist genannt, weil sie zählt: die Vermögenssteuer hat einen kommunalen Steuerfuss, und der ist innerhalb eines Kantons sehr unterschiedlich.
| Kanton | Referenzgemeinde | CHF 500'000, alleinstehend | CHF 1 Mio., alleinstehend | CHF 1 Mio., verheiratet |
|---|---|---|---|---|
| Aargau | Aarau | CHF 1'145 | CHF 2'737 | CHF 2'737 |
| Appenzell Ausserrhoden | Herisau | CHF 1'942 | CHF 3'978 | CHF 3'978 |
| Appenzell Innerrhoden | Appenzell | CHF 1'140 | CHF 2'280 | CHF 2'280 |
| Basel-Landschaft | Liestal | CHF 2'046 | CHF 4'769 | CHF 4'769 |
| Basel-Stadt | Basel | CHF 2'750 | CHF 6'350 | CHF 5'700 |
| Bern | Bern | CHF 1'597 | CHF 4'027 | CHF 4'027 |
| Freiburg | Fribourg | CHF 1'926 | CHF 4'932 | CHF 4'932 |
| Genf | Genève | CHF 2'106 | CHF 5'116 | CHF 5'116 |
| Glarus | Glarus | CHF 1'811 | CHF 3'621 | CHF 3'621 |
| Graubünden | Chur | CHF 1'386 | CHF 3'060 | CHF 3'060 |
| Jura | Delémont | CHF 1'697 | CHF 4'065 | CHF 4'065 |
| Luzern | Luzern | CHF 1'088 | CHF 2'176 | CHF 2'176 |
| Neuenburg | Neuchâtel | CHF 3'402 | CHF 6'804 | CHF 6'803 |
| Nidwalden | Stans | CHF 620 | CHF 1'240 | CHF 1'240 |
| Obwalden | Sarnen | CHF 711 | CHF 1'422 | CHF 1'422 |
| St. Gallen | St. Gallen | CHF 2'066 | CHF 4'131 | CHF 4'131 |
| Schaffhausen | Schaffhausen | CHF 954 | CHF 2'882 | CHF 2'882 |
| Schwyz | Schwyz | CHF 855 | CHF 1'710 | CHF 1'710 |
| Solothurn | Solothurn | CHF 1'080 | CHF 2'160 | CHF 2'160 |
| Tessin | Bellinzona | CHF 1'756 | CHF 4'458 | CHF 4'458 |
| Thurgau | Frauenfeld | CHF 1'381 | CHF 2'761 | CHF 2'761 |
| Uri | Altdorf | CHF 975 | CHF 1'950 | CHF 1'950 |
| Waadt | Lausanne | CHF 2'552 | CHF 6'392 | CHF 6'392 |
| Wallis | Sion | CHF 2'310 | CHF 5'250 | CHF 5'250 |
| Zug | Zug | CHF 412 | CHF 1'368 | CHF 1'368 |
| Zürich | Zürich | CHF 640 | CHF 2'003 | CHF 1'746 |
Stand 2026. Kantons- und Gemeindesteuer auf dem Vermögen im genannten Kantonshauptort, ohne Kirchensteuer, ohne Einkommenssteuer. Berechnet aus den kantonalen Steuertarifen mit dem Steuerrechner von Ortena; am 14. August 2026 in 113 Einzelfällen gegen den offiziellen Steuerrechner der ESTV geprüft – 101 stimmen auf den Franken, 12 weichen um genau einen Franken ab (Rundung).
Die Spalte „verheiratet“ überrascht auf den ersten Blick: In 23 von 26 Kantonen steht dieselbe Zahl wie für Alleinstehende. Das ist kein Fehler, sondern die Folge davon, wo die Entlastung ansetzt. Bei gleichem steuerbarem Vermögen wenden die meisten Kantone denselben Tarif an – die Entlastung für Verheiratete steckt im höheren Sozialabzug, also eine Rechenstufe früher. Nur Zürich, Basel-Stadt und Neuenburg führen für Verheiratete eine eigene Tarifkurve; deutlich sichtbar wird der Unterschied bei Zürich und Basel-Stadt.
Wie hoch ist die Vermögenssteuer? Die Sätze in Promille
Vermögenssteuertarife werden in Promille geschrieben, nicht in Prozent – ein halbes Promille sind fünf Franken auf zehntausend. Im Netz kursieren Spannen wie „0,02 bis 1 Prozent“; das ist so weit gefasst, dass es niemandem weiterhilft, und es vermischt die einfache Steuer mit der tatsächlichen Belastung.
Die belegbare Antwort für ein steuerbares Vermögen von einer Million Franken lautet:
Diese Sätze sind effektive Sätze, keine Tarifstufen: Die Vermögenssteuer ist in den meisten Kantonen progressiv aufgebaut, der Satz steigt also mit dem Vermögen. In Zürich zahlt eine alleinstehende Person auf CHF 100'000 gerade 0,20 ‰, auf CHF 500'000 schon 1,28 ‰ und auf eine Million 2,00 ‰. Einige Kantone – Schwyz zum Beispiel – kennen dagegen einen proportionalen Tarif, dort bleibt der Satz über alle Vermögensstufen gleich.
Was zählt zum steuerbaren Vermögen – und was nicht
Steuerbar ist grundsätzlich alles, was einen Verkehrswert hat. In der Praxis heisst das:
- Bankguthaben – Lohnkonto, Sparkonto, Festgeld, Bargeld.
- Wertschriften – Aktien, Obligationen, Fonds, ETF, zum Kurswert am 31. Dezember.
- Liegenschaften – nicht zum Marktwert, sondern zum kantonalen Steuerwert beziehungsweise amtlichen Wert, der in der Regel deutlich darunter liegt.
- Kryptowährungen und Edelmetalle – zum Jahresendkurs; die ESTV veröffentlicht dafür eine Kursliste.
- Rückkaufsfähige Lebensversicherungen (Säule 3b) – zum Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung jährlich bescheinigt.
- Anteile an Erbengemeinschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften.
Nicht besteuert werden dagegen:
- Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände – Möbel, Kleidung, Elektronik. Das steht im Steuerharmonisierungsgesetz und gilt in allen Kantonen. Fahrzeuge behandeln die Kantone unterschiedlich: teils als steuerfreien Gebrauchsgegenstand, teils als steuerbares Vermögen.
- Guthaben der Säule 3a und der Pensionskasse in der Ansparphase. Solange das Geld gebunden ist, zählt es weder zum Vermögen noch zum Einkommen. Besteuert wird es erst bei der Auszahlung – dann aber separat, mit der Kapitalleistungssteuer.
Und weil das Reinvermögen zählt: Schulden werden abgezogen. Die Hypothek ist dabei der grosse Posten – sie ist der Grund, warum Wohneigentum die Vermögenssteuer oft weniger stark treibt, als der Kaufpreis vermuten lässt.
Rechenbeispiele: CHF 100'000, 500'000 und 1 Million
Dasselbe Vermögen, drei Gemeinden in drei Kantonen. Alle Beträge sind Kantons- plus Gemeindesteuer für eine alleinstehende Person ohne Kirchensteuer.
| Steuerbares Vermögen | Zürich (ZH) | Baar (ZG) | Oberwil-Lieli (AG) |
|---|---|---|---|
| CHF 100'000 | CHF 20 | CHF 53 | CHF 106 |
| CHF 500'000 | CHF 640 | CHF 398 | CHF 869 |
| CHF 1'000'000 | CHF 2'003 | CHF 1'321 | CHF 2'077 |
Stand 2026, alleinstehend, ohne Kirchensteuer. Berechnet mit dem Steuerrechner von Ortena aus den kantonalen Tarifen und den Vermögenssteuerfüssen der jeweiligen Gemeinde.
Das Beispiel zeigt beides – wie stark der Kanton wirkt und wie wenig der Ruf einer Gemeinde über ihre Vermögenssteuer sagt. Auf CHF 100'000 ist Zürich am günstigsten, weil der Zürcher Tarif die ersten CHF 81'000 unbesteuert lässt. Auf einer Million kehrt sich das um: Da zahlt man in Baar rund einen Drittel weniger als in der Stadt Zürich. Und Oberwil-Lieli – die Gemeinde mit einem der tiefsten Einkommenssteuerfüsse der Schweiz – liegt bei der Vermögenssteuer über beiden, weil der Aargauer Kantonstarif der teurere ist.
Was Ihre eigene Gemeinde verlangt, rechnen Sie direkt auf ihrer Seite aus: Steuern und Vermögenssteuer für Zürich berechnen, dasselbe für Baar im Kanton Zug oder für Oberwil-Lieli im Aargau. Der Rechner nimmt Einkommen und Vermögen entgegen und zeigt beide Steuern getrennt und zusammengezählt.
Wo die Vermögenssteuer am tiefsten ist
Rangliste für ein steuerbares Vermögen von einer Million Franken, alleinstehend, im Kantonshauptort – die fünf günstigsten und die fünf teuersten Kantone:
| Rang | Kanton | Referenzgemeinde | Steuer | Effektiver Satz |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Nidwalden | Stans | CHF 1'240 | 1,24 ‰ |
| 2 | Zug | Zug | CHF 1'368 | 1,37 ‰ |
| 3 | Obwalden | Sarnen | CHF 1'422 | 1,42 ‰ |
| 4 | Schwyz | Schwyz | CHF 1'710 | 1,71 ‰ |
| 5 | Uri | Altdorf | CHF 1'950 | 1,95 ‰ |
| … | Ränge 6–21 | siehe Tabelle oben | … | … |
| 22 | Genf | Genève | CHF 5'116 | 5,12 ‰ |
| 23 | Wallis | Sion | CHF 5'250 | 5,25 ‰ |
| 24 | Basel-Stadt | Basel | CHF 6'350 | 6,35 ‰ |
| 25 | Waadt | Lausanne | CHF 6'392 | 6,39 ‰ |
| 26 | Neuenburg | Neuchâtel | CHF 6'804 | 6,80 ‰ |
Stand 2026, alleinstehend, Kanton plus Gemeinde im Kantonshauptort, ohne Kirchensteuer.
Zwischen dem ersten und dem letzten Rang liegt der Faktor 5,5. Innerkantonal kommt noch einmal Bewegung dazu: Der Gemeindesteuerfuss auf dem Vermögen schwankt innerhalb eines Kantons erheblich, sodass eine günstige Gemeinde in einem teuren Kanton nie so weit kommt wie eine durchschnittliche Gemeinde in Nidwalden oder Zug. Wer den Wohnort auch nach den Steuern wählt, sollte deshalb den Kanton zuerst anschauen und die Gemeinde danach – und die Einkommenssteuer nicht vergessen, die für die meisten Haushalte um ein Vielfaches schwerer wiegt.
Vermögenssteuer nach Kanton
Die nachgefragtesten Kantone im Überblick. Alle Beträge gelten für ein steuerbares Vermögen von einer Million Franken im jeweiligen Kantonshauptort, alleinstehend.
- Zürich – CHF 2'003 (2,00 ‰). Der Tarif nach § 47 des Steuergesetzes lässt die ersten CHF 81'000 (Alleinstehende) beziehungsweise CHF 161'000 (Verheiratete) frei und steigt danach in Stufen von einem halben Promille. Damit gehört Zürich trotz seines Rufs zu den günstigeren Kantonen beim Vermögen.
- Bern – CHF 4'027 (4,03 ‰). Sockel von CHF 95'000, danach ein vergleichsweise steiler Tarif und hohe Steuerfüsse. Bern kennt dafür eine ausdrückliche Vermögenssteuerbremse, siehe unten.
- Aargau – CHF 2'737 (2,74 ‰). Kein Nullsatz im Tarif; der Freibetrag kommt über den Sozialabzug.
- Basel-Stadt – CHF 6'350 (6,35 ‰). Einer der drei Kantone, die schon im Tarif zwischen Alleinstehenden und Verheirateten unterscheiden: Verheiratete zahlen auf derselben Million CHF 5'700.
- Basel-Landschaft – CHF 4'769 (4,77 ‰) in Liestal.
- St. Gallen – CHF 4'131 (4,13 ‰) in der Stadt St. Gallen.
- Luzern – CHF 2'176 (2,18 ‰), proportionaler Tarif.
- Solothurn – CHF 2'160 (2,16 ‰).
- Thurgau – CHF 2'761 (2,76 ‰) in Frauenfeld.
Für jeden Kanton bereiten wir eine eigene Seite mit Steuerrechner und den vollständigen Tarifstufen vor; dieser Beitrag verweist bis dahin auf die Kantonsseiten mit den Gemeindeübersichten.
Verheiratet, Konkubinat, Kinder
Zwei Regeln beantworten die meisten Fragen zur Haushaltsform – und sie widersprechen sich nur scheinbar.
- Ehepaare werden gemeinsam veranlagt. Die beiden Vermögen werden addiert und als ein Vermögen besteuert. Bei einem progressiven Tarif kann das teurer sein als zwei getrennte Veranlagungen – deshalb gewähren die Kantone Verheirateten höhere Freibeträge beziehungsweise Sozialabzüge, und drei Kantone auch einen eigenen Tarif.
- Konkubinatspaare werden einzeln veranlagt. Jede Person versteuert ihr eigenes Vermögen mit dem Tarif für Alleinstehende und dem Freibetrag für Alleinstehende.
In Zahlen, für den Kanton Zürich: Auf CHF 500'000 steuerbarem Vermögen zahlt eine alleinstehende Person in der Stadt Zürich CHF 640, ein Ehepaar auf demselben Betrag CHF 466 – eine Differenz von CHF 174. Auf einer Million sind es CHF 2'003 gegenüber CHF 1'746, also CHF 257 Unterschied.
Kinder bewegen den Vermögenssteuertarif in der Regel nicht. In Zürich ist die einfache Vermögenssteuer für ein Ehepaar mit null, einem, zwei oder vier Kindern identisch. Wo Kinder entlasten, geschieht das über Sozialabzüge – wieder eine Stufe vor dem Tarif. Das Vermögen minderjähriger Kinder wird übrigens den Eltern zugerechnet.
Vermögenssteuerbremse und Mindeststeuer
Ein Sonderfall, den fast alle Übersichten auslassen: Was passiert, wenn die Vermögenssteuer höher ausfällt als der Ertrag, den das Vermögen abwirft? Genau das kann bei tiefen Zinsen und renditeschwachen Anlagen eintreten – die Steuer greift dann in die Substanz. Einzelne Kantone haben dafür eine ausdrückliche Obergrenze im Gesetz:
- Bern – Vermögenssteuerbremse (Art. 66 StG). Die bernische Vermögenssteuer von Kanton, Gemeinde und Kirche zusammen ist auf 25 Prozent des Nettovermögensertrags begrenzt. Sie beträgt aber immer mindestens 2,4 Promille des steuerbaren Vermögens – die Bremse kann die Steuer also senken, aber nicht auf null.
- Genf – bouclier fiscal. Kantons- und Gemeindesteuern auf Einkommen und Vermögen zusammen dürfen 60 Prozent des steuerbaren Nettoeinkommens nicht übersteigen. Für diese Rechnung wird dem Vermögen ein Mindestertrag von einem Prozent unterstellt, damit die Regel nicht durch ertragslose Anlagen ausgehebelt wird.
- Waadt – bouclier fiscal. Ebenfalls eine Obergrenze von 60 Prozent des steuerbaren Einkommens, seit 2017 mit einer Untergrenze der Vermögensbesteuerung von 3 Promille, wenn der Schild greift.
Hier endet, was wir belegen können, und das gehört dazu: Eine vollständige, für alle 26 Kantone geprüfte Übersicht der Belastungsobergrenzen haben wir noch nicht. Unsere Tarifdaten enthalten sie nicht – sie hängen am Vermögensertrag und damit an Zahlen, die erst in der Veranlagung vorliegen. Die Beträge in den Tabellen oben sind deshalb reine Tarifergebnisse ohne Bremse. Eine Bremse kann Ihre tatsächliche Rechnung nur senken, nie erhöhen.
Das ist zugleich die ehrliche Antwort auf die Frage, wie man die Vermögenssteuer „vermeidet“: Die legalen Hebel sind der Wohnort, die korrekte Deklaration der Schulden, die Nutzung der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) – und, wo sie besteht, die Belastungsobergrenze. Alles andere, was unter diesem Stichwort im Netz steht, ist entweder eine dieser drei Sachen oder Steuerhinterziehung.
Häufige Fragen
Wie viel Geld darf man steuerfrei auf dem Konto haben?
Es gibt keine eigene Grenze für Bankkonten – massgebend ist Ihr gesamtes Reinvermögen. Sieben Kantone haben einen Nullsatz im Tarif: In Zürich bleiben Alleinstehende bis zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 81'000 steuerfrei, Verheiratete bis CHF 161'000; im Tessin liegt die Grenze bei CHF 195'000. In den übrigen Kantonen wirkt der Freibetrag als Sozialabzug vom Reinvermögen.
Ab welchem Vermögen zahlt man in der Schweiz Vermögenssteuer?
Je nach Kanton ab CHF 5'000 bis CHF 195'000 steuerbarem Vermögen, wenn der Freibetrag im Tarif steht – sonst ab dem ersten Franken des steuerbaren Vermögens, wobei der Sozialabzug bereits abgezogen ist. Praktisch heisst das: Auf CHF 100'000 steuerbarem Vermögen zahlen Sie im Kantonshauptort zwischen CHF 0 (Bellinzona) und CHF 414 (St. Gallen).
Wie viel Vermögenssteuer zahlt man in der Schweiz?
Auf einer Million Franken steuerbarem Vermögen zwischen CHF 1'240 und CHF 6'804 pro Jahr, je nach Kanton und Gemeinde – das entspricht 1,2 bis 6,8 Promille. Auf CHF 500'000 sind es zwischen CHF 412 und CHF 3'402.
Was zählt alles zur Vermögenssteuer?
Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften zum Steuerwert, Kryptowährungen, Edelmetalle, rückkaufsfähige Lebensversicherungen und Beteiligungen. Abgezogen werden alle Schulden. Nicht besteuert werden Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände sowie Säule 3a und Pensionskasse in der Ansparphase.
Zahlt man auf die Säule 3a Vermögenssteuer?
Nein. Solange das Guthaben gebunden ist, gehört es weder zum steuerbaren Vermögen noch zum Einkommen. Erst die Auszahlung wird besteuert – gesondert, mit einer reduzierten Kapitalleistungssteuer. Bei der Säule 3b gilt das nicht: Eine rückkaufsfähige Lebensversicherung ist mit ihrem Rückkaufswert steuerbares Vermögen.
Wird eine Liegenschaft zum Markt- oder zum Steuerwert besteuert?
Zum Steuerwert beziehungsweise amtlichen Wert, den der Kanton festlegt. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert und wird nur in grösseren Abständen neu festgesetzt. Die Hypothek wird als Schuld voll abgezogen.
Zahlen Verheiratete mehr Vermögenssteuer als Alleinstehende?
Auf dasselbe steuerbare Vermögen gerechnet zahlen sie in 23 von 26 Kantonen exakt gleich viel; in Zürich und Basel-Stadt spürbar weniger, in Neuenburg praktisch gleich. Weil die Vermögen der Ehegatten aber addiert werden, kann die gemeinsame Rechnung trotzdem höher ausfallen als zwei einzelne – dafür sind die Freibeträge und Sozialabzüge für Verheiratete höher.
Erhebt der Bund eine Vermögenssteuer?
Nein. Die direkte Bundessteuer erfasst nur das Einkommen. Die Vermögenssteuer ist ausschliesslich Sache der Kantone und Gemeinden – das ist auch der Grund für die grossen Unterschiede.
Muss ich Kryptowährungen und Gold deklarieren?
Ja, beides gehört zum steuerbaren Vermögen und ist zum Wert am 31. Dezember zu deklarieren. Für die gängigen Kryptowährungen veröffentlicht die ESTV jährlich Jahresendkurse.
In welchem Kanton ist die Vermögenssteuer am tiefsten?
Gemessen am Kantonshauptort und einer Million steuerbarem Vermögen: Nidwalden (CHF 1'240), Zug (CHF 1'368) und Obwalden (CHF 1'422). Am höchsten sind Neuenburg (CHF 6'804), die Waadt (CHF 6'392) und Basel-Stadt (CHF 6'350).
Quellen und Methode
Alle Beträge in diesem Beitrag stammen aus den kantonalen Vermögenssteuertarifen für das Steuerjahr 2026. Wir rekonstruieren diese Tarife aus dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung und rechnen sie mit den publizierten Vermögenssteuerfüssen von Kanton und Gemeinde. Am 14. August 2026 haben wir jede Zahl der Tabellen einzeln gegen den ESTV-Rechner geprüft: von 113 Fällen stimmten 101 auf den Franken, 12 wichen um genau einen Franken ab.